Wasserhygiene.

Risikominimierung steht bei der OVAG an erster Stelle.

Als Ihr zuverlässiger Wasserversorger und Betreiber einer kritischen Infrastruktur verfügen wir über eine Organisation, in der jederzeit ein sicherer Betrieb der Trinkwasser-Installationen im Fokus steht. Wir schützen unsere Anlagen und Netze vor potenziellen Risiken und handeln dabei umweltbezogen und wirtschaftlich. In Sachen Hygiene halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen staatlichen Behörden und folgen den fachlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins für Gas- uns Wasserversorgung (DVGW). Unser Risikomanagement umfasst dabei folgende Prozesse in der Wasserversorgung:

  • den Ressourcenschutz
  • die Wassergewinnung und –aufbereitung
  • die Wasserspeicherung
  • den Wassertransport und die Verteilung

Darüber hinaus lassen wir die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorgaben in regelmäßigen Abständen vom DVGW nach den Regeln des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) für den Bereich Trinkwasserversorgung zertifizieren. Weiter Infos hierzu finden Sie unter: TSM-Zertifizierung der OVAG-Wasserversorgung

Wasserhygiene beim Betrieb von Trinkwasser-Installationen.

Nach den Richtlinien des DVGW müssen Betreiber von Trinkwasser-Installationen einige wichtige Grundlagen zu beachten. Entsprechend dieser Grundlagen beginnt der bestimmungsmäßige Betrieb einer Trinkwasser-Installation mit deren Befüllung. Außerdem ist ein fehlender Wasseraustausch in nicht genutzten Trinkwasserleitungen unbedingt zu vermeiden. Denn durch Stagnation erhöht sich das Risiko einer mikrobiologischen Verunreinigung erheblich. Je nach Stagnationsdauer sieht der DVGW daher folgende Maßnahmen vor:

Maßnahmen bei Stagnationen in Trinkwasserleitungen.
Stagnationsdauer Maßnahmen
Länger als 6 Monate Absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch durch Spülen (Fachfirma) an allen Entnahmestellen des Systems und zusätzlich mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung; Informationen zur mikrobiologischen Untersuchung können z. B. über das Gesundheitsamt bezogen werden.
Länger als 7 Tage Vollständiger Trinkwasseraustausch
Länger als 4 Wochen Absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch an allen Entnahmestellen des Systems

Quelle: Deutscher Verein für Gas- und Wasserwirtschaft

Wasserhygiene: Mindesttemperaturen von Kalt- und Warmwasser.

Des Weiteren sollten auch stets die Mindesttemperaturen bei der Wasserentnahme wie folgt eingehalten werden:

  • Kaltes Trinkwasser darf 30 Sekunden nach der Entnahme nicht wärmer als 25 °C sein.
  • Warmes Wasser muss 30 Sekunden nach der Entnahme mindestens 55°C warm sein.

Wartungsverpflichtung und Instandhaltung von Leitungen.

Wer eine Trinkwasser-Installation nach den Grundlagen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) betreiben möchte, verpflichtet sich, diese nach den allgemein anerkannten Regeln und Techniken von Fachleuten auch warten zu lassen. Dies beinhaltet u.a. die Dokumentation der Trinkwasser-Installation, die durch einen Installateur oder Planer angefertigt wird sowie die Beachtung von weiteren Herstellerinformationen. In der Regel stehen in den Betriebsanleitungen der Hersteller weitere Hinweise zur Wartung und Inspektion der Installationen.

Anpassungen der Trinkwasser-Installation bei Änderungen im Nutzungsverhalten.

Wird eine Trinkwasser-Installation nicht mehr wie geplant genutzt, ist diese nach den Regularien des DVGW durch einen Fachbetrieb auf die geänderte Situation anzupassen – insbesondere, wenn eine Entnahmestelle gar nicht mehr genutzt wird.

Austausch- und Stilllegungspflicht von Bleileitungen.

Ein erhöhter Bleianteil kann im Trinkwasser gesundheitsschädlich sein. Daher wurde in den letzten Jahrzehnten der zulässige Wert für Bleianteile im Wasser gesetzlich immer weiter reduziert. Seit Dezember 2013 ist in Deutschland nur noch ein Bleigehalt von maximal 0,01 mg/l im Trinkwasser erlaubt. Dieser Wert wird in der Regel bereits überschritten, wenn Trinkwasser durch Bleirohre geleitet wird. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Die Anforderungen an die zu verwendenden Werkstoffe für Trinkwasserleitungen sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich festgehalten.

Informationspflichten gemäß Trinkwasserverordnung.

Wie alle Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind auch wir dazu verpflichtet, Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten bei der Wasserhygiene oder -qualität an das Gesundheitsamt zu melden. Aus diesem Grund bitten wir Sie auch an dieser Stelle um Unterstützung:

Stimmt etwas nicht an der Qualität Ihres Trinkwassers oder entspricht Ihr Wasser nicht den erwarteten Anforderungen? Dann melden Sie uns dies bitte umgehend. Entweder über das Kontaktformular oder per E-Mail an: wasserwerk@ovag.de