Mein Transparenter Tarif. Monatlich. Aktuell. ovagTrend – variabler Stromtarif nach Börsenpreis für Privatkunden.

Mit unserem Stromtarif ovagTrend bieten wir Ihnen eine Alternative zu unseren bisherigen Tarifmodellen, die auf eine langfristige Beschaffung sowie Preisgarantien über die gesamte Vertragslaufzeit ausgelegt sind. Im Gegensatz dazu erhalten Sie mit dem ovagTrend einen Strompreis, der monatlich von aktuellen Marktpreisen bestimmt wird. Er richtet sich nach den Entwicklungen an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange – EEX). Dies bietet Ihnen die Chance, von Preissenkungen an der Strombörse schneller zu profitieren, da wir monatlich für Sie die benötige Energiemenge beschaffen und diesen Einkaufsvorteil direkt an Sie weitergeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Tarif auch mit einem Risiko behaftet ist. Denn wenn die Strompreise an der Börse ansteigen, erhöht sich auch der variable Arbeitspreis des ovagTrend.

Nach Abschluss läuft der Tarif bis Ende eines Kalenderjahres. Bis dahin ist auch Ihr monatlicher Grundpreis fix. Rechtzeitig vor Ablauf des Kalenderjahres erhalten Sie von uns ein neues Stromangebot und können dann entscheiden, ob Sie im ovagTrend bleiben oder in einen anderen Stromtarif wechseln möchten.

Sie sind aufgeschlossen und bereit für ein Wagnis? Dann nutzen Sie die Chance, von möglichen Preissenkungen an der Strombörse zu profitieren, und wechseln Sie jetzt in unseren Stromtarif mit variablem Arbeitspreis.

Preise ovagTrend, gültig für Mai 2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl.  % MwSt.
Arbeitspreis 21,51 ct / kWh 23,56 ct / kWh 28,04 ct / kWh
Grundpreis 2 12,85 € / Monat 15,29 € / Monat

Bitte beachten Sie: Der in der Tabelle angegebene Arbeitspreis ist der aktuell gültige Preis. Er wird monatlich aktualisiert. Dieser entspricht nicht dem Arbeitspreis bei Lieferbeginn. Sollte die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Arbeitspreis. Wir veröffentlichen den jeweils aktuellen Arbeitspreis hier auf dieser Website.

Ihre Vorteile im Stromtarif ovagTrend:

  • variabler monatlicher Arbeitspreis
  • Möglichkeit, von der Preisentwicklung an der Strombörse EEX zu profitieren
  • feste Vertragslaufzeit bis Ende des Kalenderjahrs ohne automatische Verlängerung
  • gleichbleibender monatlicher Grundpreis
  • Lieferbeginn jeweils zum Ersten des nächsten Monats möglich

Stromtarif mit Preistransparenz – so berechnet sich der Arbeitspreis von ovagTrend:

Der Arbeitspreis von ovagTrend wird monatlich angepasst. Grundlage ist hierfür die Preisentwicklung des Kurzfristterminmarkts an der Energiebörse EEX. Für die Berechnung des Arbeitspreises für den Liefermonat ziehen wir den Börsenstrompreis des achtletzten Handelstags vor dem jeweiligen Liefermonat heran. Diese Abrechnungspreise sind einsehbar auf der Website der Strombörse unter: EEX German Power Futures (siehe auch hierzu die FAQ: Wo genau finde ich die einschlägigen Abrechnungspreise auf der Website der EEX?)

Die Formel für die genaue Preisberechnung finden Sie auch unten in den FAQ:
Wie wird der Arbeitspreis für den Stromtarif ovagTrend genau berechnet?

Variabler Stromtarif FAQ:

Weitere Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zu unserem variablen Stromtarif ovagTrend sind hier für Sie zusammengefasst:

Warum bietet die OVAG mit ovagTrend einen Stromtarif nach Börsenpreis als alternatives Tarifmodell für Haushaltskunden an?

Als zuverlässiger Energielieferant und Grundversorger beschaffen wir den Strom, den wir unseren Kunden liefern, langfristig in Teilmengen am Terminmarkt. Das bedeutet konkret, dass wir den Strom für ein Kalenderjahr schon viele Monate vor der tatsächlichen Lieferung in kleinen Teilmengen einkaufen. Für jede Teilmenge wird der Preis bei der Beschaffung fixiert. Aus allen Teilmengen zusammen ergibt sich für den Strombedarf eines Jahres ein Mischpreis. Somit werden extreme Preisausschläge nach oben oder unten geglättet. Diese Strategie hat sich vor allem in den letzten Jahren bei steigenden Strompreisen bewährt. Denn die Preissteigerungen sind bei unseren Kunden zeitversetzt und abgeschwächt angekommen. Allerdings kommen bei dieser Einkaufsstrategie auch sinkende Strompreise zeitversetzt bei den Kunden an.
Mit dem ovagTrend möchten wir unseren Kunden, die näher am Markt sein und frühzeitig an positiven Preisentwicklungen beteiligt sein möchten, einen attraktiven Tarif bieten. Allerdings können Kunden mit dem ovagTrend nicht nur von kurzfristigen Preissenkungen profitieren, sondern sie tragen auch das Risiko von Preissteigerungen.

Wie wird der Arbeitspreis für den Stromtarif ovagTrend genau berechnet?

Ihr Netto-Arbeitspreis im ovagTrend besteht zum einen aus einer unveränderlichen Pauschale. In dieser Pauschale sind in erster Linie die vom Lieferanten nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie die Netzentgelte, die staatlich veranlassten Umlagen, Abgaben sowie Steuern enthalten, aber auch die Kosten für die Beschaffungsdienstleistungen, Ausgleichsenergie und Vertrieb. Hinzu kommen die variablen Kosten der tatsächlichen Strombeschaffung, die anhand der Notierung des monatlichen Terminmarkts der Strombörse EEX ermittelt werden. Daher wird der Arbeitspreis monatlich neu berechnet. Insgesamt gilt für die Berechnung des Netto-Arbeitspreises folgende Formel:

0,75458 × Base ct / kWh + 0,24542 × Peak ct / kWh + 15,13 ct / kWh

Für den Anteil, der abhängig ist von den Strombeschaffungskosten, sind die Preise des achtletzten Handelstags vor dem nächsten Monatsersten bzw. dem ersten Kalendertag Ihres Liefermonats maßgeblich. Diese Preise werden auf der Website der Leipziger Strombörse bei den Monatswerten veröffentlich unter: EEX German Power Futures

Am Terminmarkt können mit Base und Peak zwei Produkte gehandelt werden. Base deckt überwiegend den Grundlaststrom mit einer gleichbleibenden Leistung innerhalb des Liefermonats ab. Also die Strommenge, die rund um die Uhr – also auch nachts – immer benötigt wird.
Peak deckt überwiegend den restlichen Strombedarf ab. Beide Produkte bilden zusammen mit der Gewichtung aus der oben genannten Formel annäherungsweise das typische Verbrauchsverhalten unserer Stromkunden, die für diesen Tarif in Frage kommen, ab.

Zur Anpassung an das tatsächliche Verbrauchsverhalten ist noch eine sogenannte Veredlung, der über Base und Peak beschafften Strommenge, erforderlich. Die Kosten hierfür sind in der Pauschale enthalten.

Werden die verschiedenen Arbeitspreise in der Rechnung ausgewiesen?

Ja. In Ihrer Stromrechnung ist quasi für jeden Monat eine separate Abrechnung des Arbeitspreises enthalten.

Wie setzt sich der Strompreis im Tarif ovagTrend genau zusammen?

Beim ovagTrend errechnen sich die Stromkosten – wie bei den anderen Stromtarifen auch – aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einer monatlichen Grundgebühr. Dieser Grundpreis ist fix und ändert sich innerhalb der Vertragslaufzeit nicht. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis besteht aus einer unveränderlichen Pauschale und einem Anteil, der auf Basis der Preisentwicklungen an der Strombörse monatlich neu berechnet wird. Somit ist Ihr Arbeitspreis variabel und ändert sich monatlich. Selbstverständlich veröffentlichen wir den jeweils gültigen Arbeitspreis immer auf dieser Website.

Welche Handelstage und Abrechnungspreise an der EEX gelten für die Berechnung des variablen Arbeitspreises?

Die Strommengen für den ovagTrend werden monatlich an der Leipziger Energiebörse EEX eingekauft. Für die Preisberechnung werden monatlich die veröffentlichten Abrechnungspreise („Settlement Prices“) des 8. Handelstages vor dem ersten Kalendertag des jeweiligen Liefermonats herangezogen. Der dann jeweils gültige Abrechnungspreis für die Grundlast und Spitzenlast („Base“ und „Peak“) ist für die Berechnung des Arbeitspreises des ovagTrend maßgeblich. Eine Liste der Handelstage, deren Börsennotierung für den jeweils kommenden Monat für die Preisbildung herangezogen werden, finden Sie hier:

Handelstage zur Bestimmung des Arbeitspreises des ovagTrend für das Kalenderjahr 2024

Strombeschaffung für Liefermonat Abrechnungspreis („Settlement“) vom
Januar 18.12.2023
Februar 22.01.2024
März 20.02.2024
April 19.03.2024
Mai 19.04.2024
Juni 22.05.2024
Juli 19.06.2024
August 22.07.2024
September 21.08.2024
Oktober 19.09.2024
November 22.10.2024
Dezember 20.11.2024

Wo genau finde ich die einschlägigen Abrechnungspreise auf der Website der EEX?

Um die Preise für die spezifischen Handelstage einzusehen, an denen wir die Strommengen für den ovagTrend beschaffen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Navigieren Sie auf der Website der Leipziger Energiebörse zu EEX German Power Futures. Klicken Sie dann oberhalb der Preistabellen von „Base“ und Peak“ auf die Option „Monat“, um die Preise für die verschiedenen Monate anzuzeigen.
  2. Wählen Sie den gewünschten Monat aus, für den Sie die Preise einsehen möchten.
  3. In der Tabelle finden Sie ein Symbol für den Kurvenverlauf, das sich ganz rechts befindet. Klicken Sie darauf.
  4. Unter „Settlement“ wird Ihnen eine Preiskurve mit allen Handelstagen des ausgewählten Monats angezeigt. An der Stelle können Sie dann auch den Preis für den Einkaufstag des ovagTrend in Euro pro Megawattstunde ablesen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit des ovagTrend?

Der Vertrag zum ovagTrend läuft immer bis zum 31.12. eines Jahres und endet dann automatisch. Rechtzeitig vor Ablauf Ihres Vertrags kommen wir mit einem neuen Stromangebot auf Sie zu. Sie können dann entscheiden, ob Sie im ovagTrend weiter beliefert werden möchten oder in einen anderen Tarif wechseln. Falls Sie keinen neuen Vertrag mit uns abschließen, werden wir Sie ab 01.01. zu den Konditionen des ovagKlassik (Grundversorgung) weiter mit Strom beliefern.

Was sind meine Vorteile und meine Risiken mit dem ovagTrend?

Mit dem ovagTrend sind Sie an die Preisentwicklungen am monatlichen Terminmarkt der Strombörse EEX gekoppelt. So können Sie von kurzfristigen Preissenkungen profitieren, da sich Ihr Arbeitspreis monatlich verändert. Ihr monatlicher Grundpreis bleibt gleich und ändert sich nicht. Zudem hat der ovagTrend eine kurze Vertragslaufzeit. Denn der Vertrag endet jährlich zum 31.12. und verlängert sich nicht automatisch. Selbstverständlich können Sie zum 01.01. den ovagTrend wieder neu abschließen oder sich für einen anderen unserer Tarife entscheiden.
Während der Vertragslaufzeit des ovagTrend tragen Sie aber auch das Risiko von Preissteigerungen. Das bedeutet, dass sich Ihr Arbeitspreis bei steigenden Preisen an der Strombörse ebenfalls erhöht.

Ist der ovagTrend ein dynamischer Stromtarif?

Nein, der ovagTrend ist kein dynamischer Tarif im Sinne des EnWG. Denn er entspricht nicht den normierten gesetzlichen Anforderungen eines dynamischen Tarifs, wie diese auch in §3 Nr. 31b EnWG definiert sind.

Der Unterschied zu einem dynamischen Stromtarif besteht darin, dass beim ovagTrend der variable Arbeitspreis am monatlichen Termin- und nicht am kurzfristigen Spotmarkt ermittelt wird. Zudem ist der ovagTrend auch kein zeitvariabler Tarif mit Viertelstunden-Messung und Preisen, die sich innerhalb eines Tages mehrfach ändern können. Mit dem ovagTrend bieten wir als zuverlässiger Energieanbieter unseren Kunden dennoch eine Alternative zu einem dynamischen Tarif, mit der sie nah am Marktgeschehen sind.

Wie erfahre ich den monatlichen Arbeitspreis, den ich berechnet bekomme?

Die monatlichen Arbeitspreise für den ovagTrend veröffentlichen wir immer rechtzeitig vor dem jeweiligen Monatsersten auf dieser Website. Die Preise der vergangenen Monate können Sie zukünftig selbstverständlich ebenfalls auf dieser Seite nachschlagen. Das Preisblatt finden Sie demnächst als PDF-Dokument zum Download ebenfalls auf dieser Website.

Wird mein Abschlag monatlich angepasst?

Der Abschlag wird bei Vertragsabschluss auf Basis der dann gültigen Preise einmalig berechnet und festgelegt. Bis zum 31.12. des Lieferjahres erfolgt keine automatische Anpassung der Abschläge. Selbstverständlich können Sie Ihre monatlichen Abschlagsbeträge aber jederzeit im OVAG-Kundenportal selbst anpassen.

Muss ich meinen Stromzähler am Monatsende ablesen und den Stand melden?

Da sich Ihr Arbeitspreis monatlich ändert, benötigen wir für die Erstellung einer genauen Abrechnung die monatlichen Zählerstände. Nur so können wir Ihnen den tatsächlichen monatlichen Verbrauch auch zu dem jeweils gültigen Preis berechnen. Daher empfehlen wir Ihnen, die Zählerstände zum Monatswechsel selbst abzulesen und uns diese innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Wir senden Ihnen auch monatlich eine Erinnerungs-E-Mail mit einem Link, damit Sie uns Ihren Zählerstand einfach übermitteln können. Alternativ können Sie dafür ebenfalls das OVAG-Kundenportal nutzen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie auch die Zählerstände der Vormonate einsehen können und somit Ihren Verbrauch im Blick haben.

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand am Monatsende nicht melde?

Sollten wir Ihren Zählerstand nicht innerhalb von 14 Tagen erhalten, werden wir diesen jeweils zum Monatsende rechnerisch ermitteln. So stellen wir sicher, dass nur ein anteiliger Verbrauch zu dem jeweils gültigen, monatlichen Arbeitspreis berechnet wird. Eine genaue Abrechnung ist jedoch nur mit den tatsächlichen Zählerständen möglich.

Wann erhalte ich meine jährliche Stromrechnung?

Beim ovagTrend wird nach dem Jahresende monatsgenau abgerechnet und die geleisteten Abschläge mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Daraufhin erhalten Sie Ihre Stromrechnung.

Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zum Tarif ovagTrend noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Strom außerhalb der Grundversorgung an Kunden im Rahmen eines Energielieferungsvertrages. Hierbei sind folgende Begebenheit zu beachten:
    • Der Anteil der Beschaffungskosten am verbrauchsabhängigen Arbeitspreis wird in diesem Tarif automatisch, ohne dass es einer Preisanpassung bedarf, an die Entwicklung des monatlichen Strom-Terminmarktes der Leipziger Börse auf Grundlage der vereinbarten Preisformel angepasst. Alle weiteren Preisbestandteile sind für die Laufzeit des Vertrages fest vereinbart.
    • Damit der wechselnde Arbeitspreis dem tatsächlichen Monatsverbrauch zugeordnet werden kann, benötigen wir jeweils zum Monatsende einen aktuellen Zählerstand. Liegt uns kein Zählerstand vor, wird der monatliche Verbrauch rechnerisch ermittelt.
  • Verfügbar im Netzgebiet der ovag Netz GmbH.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, frühestens jedoch zum , und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum .
  • Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Beiden Parteien steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nur aus Wichtigem Grund zu. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für die erste Mahnung 1,90 € sowie für jede weitere Mahnung 2,10 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Soweit Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromlieferungsvertrag sowie das Preisblatt ovagTrend finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreis Zusammensetzung und Strommix.

1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Stromlieferungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen oder erfolgt die Abrechnung des Messentgelts direkt durch Ihren Messstellenbetreiber, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 14,14 € / Jahr