Mein Sicherheits-Tarif. Garantiert. Günstig. ovagGarant – der kostensichere Stromtarif mit Preisgarantie* für Privatkunden.

Planungssicherheit zu fairen Preisen: Mit dem Tarif ovagGarant bieten wir Ihnen eine günstige Alternative zu unseren bisherigen Stromtarifen an. Dank des garantierten Preises* im Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.03.2026 können Sie langfristig mit einer Preissicherheit planen.

Preise ovagGarant, gültig seit 01.04.2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl.  % MwSt.
Arbeitspreis 23,05 ct / kWh 25,10 ct / kWh 29,87 ct / kWh
Grundpreis 2 11,18 € / Monat 13,30 € / Monat

Ihre Vorteile im Stromtarif ovagGarant:

  • Günstiger Strom mit Preisgarantie* bis 31.03.2026
  • Faire Vertragskonditionen
  • Keine verstecken Kosten

Stromtarif ovagGarantNatur: Ökostrom-Variante mit Naturstrom aus Oberhessen.

Nachhaltig und günstig: Alle Vorteile unseres Stromtarifs ovagGarant können Sie mit ovagGarantNatur auch als Ökostrom-Variante nutzen. Mit 100% Naturstrom, der in unseren OVAG-eigenen Windkraftanlagen in Oberhessen erzeugt wird. Nur für den Fall, dass unvorhergesehen mal die produzierte Strommenge nicht ausreicht, stellen wir als Ihr zuverlässiger Stromversorger sicher, dass zusätzlich TÜV-zertifizierter Ökostrom aus süddeutschen Wasserkraftwerken in das Stromnetz eingespeist wird.

Preise ovagGarantNatur, gültig seit 01.04.2024
  Nettopreis
ohne Stromsteuer
Nettopreis
inkl. Stromsteuer 1
Bruttopreis
inkl.  % MwSt.
Arbeitspreis 23,65 ct / kWh 25,70 ct / kWh 30,58 ct / kWh
Grundpreis 2 11,18 € / Monat 13,30 € / Monat
Allgemeine Hinweise zum Vertragsinhalt nach § 41 Abs. EnWG

Was Sie zum Tarif ovagGarant noch wissen sollten:

  • Wir liefern zuverlässig Strom bzw. zertifizierten Ökostrom beim ovagGarantNatur außerhalb der Grundversorgung im Rahmen eines Energielieferungsvertrages.
  • Verfügbar im Netzgebiet der ovag Netz GmbH.
  • Der Vertrag beginnt zum nächstmöglichen bzw. von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, frühestens jedoch zum , und läuft bis zum , bis zu diesem Zeitpunkt gewähren wir zudem eine Preisgarantie. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit – erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Die OVAG behält sich eine einseitige Anpassung der Preise nach billigem Ermessen vor. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten und erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit, im Rahmen der Preisgarantie jedoch frühestens mit Wirkung zum möglich. Bei jeder Preisanpassung haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zudem steht Ihnen als Verbraucher innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform, außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Kündigung über unsere Homepage. Bei ordnungsgemäßer Kündigung wird ein unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel gewährleistet.
  • Soweit Sie nicht einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist der Messstellenbetrieb mit umfasst. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind in den Preisen enthalten. Sie werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Messstellenvertrag mit einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben oder wir ausnahmsweise die Abrechnung dieser Kosten im Rahmen dieses Vertrages abgelehnt haben (z. B. bei Gewerbekunden nach Einbau eines intelligenten Messsystems).
  • Zahlungen erfolgen durch ein SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, berechnen wir für die erste Mahnung 1,90 € sowie für jede weitere Mahnung 2,10 €. Kommt es bei einem SEPA-Lastschriftmandat zu einer Rücklast, haben Sie uns die tatsächlichen Kosten (derzeit max. 11,00 €) zu erstatten, ebenso die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Kosten für den Fall der Unterbrechung und Wiederherstellung der Energieversorgung.
  • Soweit Sie keinen anderweitigen Abrechnungszeitraum gewählt haben, erfolgt die Abrechnung einmal jährlich abhängig vom Zeitpunkt der Ablesung durch den zuständigen Netzbetreiber.
  • Bei Schäden infolge einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses bitten wir Sie, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
  • Im Falle einer Verbraucherbeschwerde werden wir diese innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Bei Nichtabhilfe einer Verbraucherbeschwerde haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: ; Telefon 030 27572400 zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzurufen. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 0228 141516, www.bundesnetzagentur.de. Als Energieversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen wir an keinem Schlichtungsverfahren teil.
  • Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice unter gerichtet werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stromlieferungsvertrag finden Sie unter der Überschrift „Download-Informationen“ auf dieser Seite. Weitere Informationen zu diesem Tarif finden Sie unter den Menüpunkten Strompreis Zusammensetzung und Strommix.

1) Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 ct / kWh
2) Haben Sie die Möglichkeit genutzt, einen vom Stromlieferungsvertrag unabhängigen Messstellenvertrag zu schließen oder erfolgt die Abrechnung des Messentgelts direkt durch Ihren Messstellenbetreiber, reduziert sich der Netto-Grundpreis um 14,14 € / Jahr